Für Senioren bieten wir Ihnen hier diese schöne und großzügige Drei-Zimmer-Wohnung im 2. Obergeschoss der Wohnanlage Clarissenhof. Der Clarissenhof umfasst in zentraler Lage zwischen Phoenixsee und Hörder Zentrum vier eigenständige Häuser, die eine Umbauung um einen gemeinsamen Innenhof bilden. In den vier Obergeschossen befinden sich insgesamt 67 Wohnungen.
Jedes der vier Häuser wird über ein eigenes Treppenhaus mit Aufzug erschlossen. Im Erdgeschoss wurden auf der Seite der Fußgängerzone einige Ladenlokale eingerichtet. Die erste Fläche hat hier die Diakonische Pflege Dortmund gGmbH angemietet. In den Untergeschossen befinden sich die Keller der Wohnungen sowie eine Tiefgarage auf zwei Ebenen mit ca. 50 Stellplätzen.
Das Wohnkonzept im Clarissenhof:
Teil des Wohnkonzeptes ist die Kooperation mit dem Diakonischen Werk Dortmund und Lünen gGmbH, das vor Ort ein Servicebüro bereitstellt. Dieses Konzept, welches sich an Senioren richtet, soll den Mietern des CLARISSENHOF ermöglichen, möglichst lange ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben in ihrer eigenen Wohnung zu führen. Im Erdgeschoss befindet sich ein Gemeinschaftsraum, der für gemeinsame Veranstaltungen genutzt werden kann. Bei dem Wohnkonzept CLARISSENHOF wird zwischen Grundservice- und Wahlserviceleistungen unterschieden. Ein Mietverhältnis steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass zwischen dem Mieter und der Diakonie ein Servicevertrag über die Grunddienstleistungen geschlossen wird. Hierfür wird eine Pauschale direkt an die Diakonie in Höhe von ca. 60,00 €/mtl. vereinbart. Die Grundserviceleistungen, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages vereinbart werden, umfassen folgende Leistungen:
• Ansprechpartner für die Mieter während der vereinbarten Präsenzzeit; hier: an 3 Tagen in der Woche, insgesamt 10 Wochenstunden. Urlaubs- und Krankheitsvertretungen werden in angemessenem Umfang sichergestellt.
• Benachrichtigung von Angehörigen und Ärzten nach vorheriger Absprache mit dem Mieter
• Beratung der Mieter in sozialen Fragen (z.B. Pflegeversicherung, Vorsorgevollmacht)
• Beratung in der Kommunikation mit öffentlichen Einrichtungen und Diensten
• Beratung bei der Sicherstellung von ambulanter, teilstationärer/stationärer Pflege und hospizlicher/palliativer Versorgung
• Organisation von gemeinschaftlichen Aktivitäten (Sport, Ausflüge, Kultur, u.ä.)
• Vermittlung von sonstigen Dienstleistungen und Angeboten (Hausnotruf, Frisör, Fußpflege, Haushaltshilfen, Pflegehilfsmitteln, Seniorenreisen, etc.)
• Ansprechpartner für Angehörige und gesetzliche Betreuer
Die Wahlleistungen sind nicht Bestandteil des Miet- und Dienstleistungsvertrages, so dass die Mieter in Bezug auf den gewünschten Leistungsumfang der Leistungen und den gewünschten Dienstleistungserbringungen Wahlfreiheit haben. Gern berät diesbezüglich die Mitarbeiterin des Diakonischen Werkes im Servicebüro.
Die Fotos wurden nicht in der Wohnung aufgenommen. Es handelt sich eine Beispielfotos von Wohnungen in der Wohnanlage, welche die Ausstattungsmerkmale (Boden-, Wandbeläge, Fliesen, Badausstattung, Türen-/ und Fensterelemente ... wiedergeben)